DIE LINKE kritisiert Infantile "Beweislage" des Bundesverwaltungsgerichtes.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes über die weitere Überwachung der Partei DIE LINKE durch den Verfassungsschutz sagt Anna Conrads MdL, innenpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion DIE LINKE in NRW: „Die Richter wiederholten die auf infantilem juristischem Niveau angesiedelten Argumente des Verfassungsschutzes. In dubio pro reo und gilt hier nicht - stattdessen wird weiter mit absurden Verdächtigungen operiert. Einzelne Wörter, die man angeblich häufig auch in theorielastigen linken Statements findet, werden zu revolutionärem Verbalsprengstoff hochstilisiert. Wenn das Wort ‚demokratischer Sozialismus‘ beim Verfassungsschutz Alarm auslöst, dann müsste auch die SPD beobachtet werden. Der findet sich als Wort und Ziel auch im SPD-Programm. Wenn tatsächlich PolitikerInnen überwacht werden sollen, deren Politik die Grund- und Freiheitsrechte gefährdet, dann doch diejenigen, die vom Verfassungsgericht ständig für ihre Politik des Demokratie- und Sozialabbaus zurückgepfiffen werden. Als Stichworte seien hier nur die ausufernden Schnüffeleien im Onlinebereich genannt oder auch die Überlegungen von Schäuble zu Verfassungsänderungen für Bundeswehreinsätze im Inneren.
Und wenn eine Forderung nach Vergesellschaftung von Grund und Boden, Naturschätzen und Produktionsmitteln beim Verfassungsschutz Aufregung auslöst, dann müsste gar das Grundgesetz selbst für verfassungsfeindlich erklärt werden - denn diese Vergesellschaftung wird in Artikel 15 Grundgesetz schließlich ausdrücklich ermöglicht. Niemand versteht es, dass sich die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes ausschließlich aus öffentlich zugänglichen Publikationen und gesammelten Zeitungsschnipseln ergeben. Es ist schwer vorstellbar, dass eine Partei sich so auf den revolutionären gewaltsamen Umsturz vorbereitet. Einziger Zweck der Beobachtung ist also nur die politische Denunziation der Linken. Die Bürgerinnen und Bürger sollten wissen, dass die Richter dieser Gerichte von SPD und CDU über den Richterwahlausschuss bestimmt werden. SPD und CDU können sich hier zu ihrer Personalauswahl jedenfalls gratulieren.“