Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage „Umgang der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit antifaschistischen Blockaden und Blockadetrainings“ (Drucksache 15/1447), erklärt Anna Conrads: „In der Antwort auf die von mir gestellte Kleine Anfrage konstatiert die rot-grüne Landesregierung, dass Sitzblockaden unter gewissen Bedingungen vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt sind. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.“
Viel zu oft, so die innen- und rechtspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Landtag von NRW, wollten Polizeipräsidien – beispielsweise in Aachen und Dortmund – in der jüngsten Vergangenheit den Aufruf zu und die Teilnahme an antifaschistischen Blockaden als Aufruf zu Straftaten verstanden wissen. Conrads weiter: „Vor diesem Hintergrund begrüße ich auch das gestern vom Bundesverfassungsgericht gefällte Urteil, im dem ebenfalls festgestellt wurde, dass Sitzblockaden vom Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit gedeckt sein können.“
Die Richter hatten in ihrer Urteilsbegründung ausgeführt, durch die Erregung öffentlicher Aufmerksamkeit für politische Belange werde eine Sitzblockade zu einer schützenswerten Versammlung. (Aktenzeichen: 1 BvR 388/05). Daraus folgert Anna Conrads: „Ich fordere die Landesregierung auf, mehr Mut zu beweisen und Bürgerinnen und Bürgern, die sich mittels zivilen Ungehorsams gegen die Aufmärsche von Nazis engagieren, zukünftig glaubhaft den Rücken zu stärken.“